Adelsfamilie von Brambach:

 

 

Wappen der Adelsfamilie von Brambach


 Die von Brambach waren ein altes rheinländisches Adelsgeschlecht, aus welchem zuerst Bernhard von Prampach, erstmals 1285 erwähnt, gest. 1314, als Fürstbischof zu Passau vorkommt. Von Humbracht beginnt die ordentliche Stammreihe mit einem Anonymus um 1390. Von den Nachkommen desselben war Eberhard von Brambach 1537 kurtierischer Kammerrath und von seinen Brüdern wurde Manfried Amtmann zu Siegen und Wilhelm Amtmann zu Dietz und Hadamar. In neuerer Zeit ist die Familie als ein im Nassauischen und Trierischen angesessenes, altritterliches Geschlecht aufgeführt worden.

(Auszug aus Kneschke Adelslexikon Bd. 2, 1860)

 

Die niederadelige Familie von Brambach, war einst reich begütert, namentlich im Amte Wallmerod, z.B. in Salz, wo es auch sein Erbbegräbnis hatte. Nach den Besitzungen in Bilkheim, Amt Wallmerod, nannte sich Dietrich von Brambach um 1345 von Bullincheym (Bilkheim). Auch zu Weroth, Wersdorf und Schönberg, Amt Wallmerod, besassen sie Höfe und Güter in Dorndorf und Hundsangen, Amt Hadamar, zu Nessbach, Amt Limburg und Wanscheid, Amt Wallmerod. Burgmänner waren sie zu Hadamar, Rheinfels, Limburg und Katzenelnbogen. Als Amtmänner der Grafen von Nassau brachten es die Herren von Brambach zu Vermögen und Ansehen.

 

 

Im Kirchspiel Salz gibt es in Weltersburg ein kleines Renaissance-Schlösschen, das auch Brambacher Schlösschen genannt wird.

 

Es wurde 1552 von der in Weltersburg ansässigen niederadeligen Familie von Reifenberg gebaut und ging später in den Besitz der ebenfalls in Weltersburg ansässigen Familie von Brambach über. Beide Familien erlangten regionale Bedeutung.

Die Herren von Brambach tauchten häufig in früherer Zeit im Kirchenbuch Salz auf, denn kirchlich gehörte Weltersburg zu Salz.

 

 

Die Herren von Brambach bauten um 1664 nicht weit entfernt in Bilkheim das kleine Wasserschlösschen Neuroth.

 

 

Bedingt durch zahlreiche Erbteilungen, wirtschaftete die Familie von Brambach im 17. Jahrhundert völlig ab. Von etwa 1725 bis 1737 war Heinrich Ernst von Brambach Organist zu Schönberg und Lehrer der Kirchenschule.

Nachdem Heinrich Ernst am 5.2.1737 Maria Catharina von Pisport, die Tochter des vornehmen Herrn Georg Jakob de Pisport aus Schillkrippe geheiratet hatte, konnte er wieder über die Höfe zu Schönberg, Meysenburg und Härtlingen verfügen und übergab sein Amt an seinen Mitarbeiter Michael Steinebach.

Von nun an wurde Heinrich Ernst von Brambach in den Registgern als „vornehm und edel“ bezeichnet; ein Beweis dafür, wie feinfühlig der damalige Pfarrer zu Schönberg auf Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen der Adelsfamilien reagierte.

 

Mit Heinrich Ernst von Brambach, der zuletzt nur noch den Schönberger Hof besaß, erlosch im Jahre 1773 dieses Geschlecht in unserem Raum. In der Kirche zu Schönberg wurde er begraben.

 

Die Mitglieder der Familie von Brambach waren Patronatsherren der Kirche zu Schönberg.

 

Die Witwe des Verstorbenen, Freifrau Maria Catharina von Brambach, geb. von Piesport verkaufte fünf Jahre später den Schönberger Hof. Die neuen Besitzer sind die Grafen von Walderdorff. Gleichzeitig übernahmen sie auch das Patronatsrecht über die Kirche in Schönberg. Erst im Jahre 1927 legten sie es nieder.

 

Die Tochter Eva von Brambach, die 1770 den Hofmann zu Schönberg, Johann Adam Haas, geheiratet hatte, siedelte nach Betzdorf über. Was aus den übrigen Kindern der Familie Brambach wurde, lässt sich nicht aus den Registern der Pfarrei Schönberg-Möllingen feststellen.

 

 

 

 

 

Grenzstein der Adelsfamilie von Brambach

 

Zahlreiche Urkunden spiegeln sowohl den Reichtum als auch den Niedergang der Familie von Brambach wieder. Auf verwandtschaftliche Beziehungen zum Hochadel lässt die nachstehende Urkunde vom 11.2.1703 schließen.

 

 

Übersetzung:

„Am 11.2.1703 wurde Fredericus, ehelicher Sohn der Eheleute Herr Augustus von Brambach und Catharina Elisabeth getauft. Paten: Seine Durchlaucht der Herr von Hessen-Homburg und die edle Herrin Catharina Dorothea von Nordeck zu Rabenau.“

 

 

 

Dem nassauischen Amtmann Ludwig von Brambach oblag die gesamte Verwaltung der Grafschaft Nassau-Diez und Nassau-Hadamar. Unterstützt wurde von Brambach durch die Schultheißen und Heimberger der Kirchspiele und Zechen. Da die damaligen Rechtsverhältnisse keine Fürsorgepflicht gegenüber den Untertanen kannten, reichte diese Form der Verwaltung aus.

 

Eine Urkunde aus dem Jahre 1554 gibt Aufschluss über einen recht unerfreulichen Teil der Verwaltungsarbeit, die der Amtmann Ludwig von Brambach für die Grafen von Nassau zu erledigen hatte. Es handelt sich hierbei um den Handel mit Leibeigenen. Er protokollierte damals folgenden Vertrag:

 

„Im Auftrag des wohlgeborenen hohen Herrn Wilhelmus, Graf zu Nassau-Katzenelnbogen, Winden und Diez, habe ich Ludwig von Brambach, nassauischer Amtmann zu Diez und Hadamar, mich mit dem edlen und ehrwürdigen Johann von Ottenstein, Amtmann der Grafschaft Sayn, eines Kaufs und Verkaufs geeignet und verglichen, also und dergestalt, dass Johann Diederischs Sohn von Hadamar, so bis anher eigen nassauisch gewesen und aufs Haus und Vollbereich Hadamar gehört hat, soll nun hinfortan eigen saynisch sein und uffs Haus Hachenburg gehören bleiben.

Da wogegen soll fürthin Rorichs Hennen Tochter von Langenhain so bis anhero saynisch gewest, soll nun hinfurt weiter mehr meines gnädigen Herrn von Nassau-Katzenelnbogen mit dero Leibeigenschaft sein und bleiben und uffs Haus und Vollbereich Hadamar gehören, gleich anderen Untergraden der Ortsangehörigen.

Hierzu an – und ausgeschieden aller Arglist und Gaunerei. Das zu verkündt, habe ich Ludwig von Brambach, nassauischer Amtmann, dazu mein angeboren eygen Insiegel unten an diesen Brief gehangen, der gegeben Donnerstags nach Margarethe Anno thausendfünfhundertfünfzigundvier.“